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kinder.de: Pressemitteilungen
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Telefon-Warteschleifen künftig kostenlos
Gute Nachricht für Telefonkunden: Wer mal wieder in der Warteschleife hängt, muss künftig für das Warten nichts mehr bezahlen. Auch wer den Telefonanbieter wechselt, darf sich freuen: In Zukunft muss die Umstellung auf den neuen Anbieter innerhalb eines Tages erfolgen. Mehr Rechte gibt es neuerdings außerdem für Telefonkunden beim Umzug.
Wer in der Telefon-Warteschleife hängt, muss sich bald keine Sorgen mehr um seinen Geldbeutel machen: Ein neues Gesetz sieht vor, dass dem Anrufer für die Zeit bis zum tatsächlichen Beginn des Gespräches keine Kosten entstehen dürfen. Eine gute Nachricht für Verbraucher, die für Anrufe aus dem Festnetz genauso gilt wie für solche vom Handy. Und mehr noch: Wird der Anrufer während einer Wartezeit weitervermittelt, dürfen auch dann keine Gebühren fürs erneute Warten berechnet werden.
Diese Vorteile hat der Verbraucher aber nur für Sonderrufnummern, für die der Anrufer entsprechend der Länge seines Anrufes bezahlt, nicht für Pauschalgebühren pro Anruf oder Hotlines mit normalen Festnetz- oder Mobilnummern. Allerdings gilt für diese Regelung eine Übergangsfrist von einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes. In diesem Zeitraum müssen die ersten zwei Minuten zwar kostenlos sein, danach dürfen die Anbieter doch noch abkassieren. Klare Ansagen gelten nun auch für die voraussichtliche Dauer der Warteschleife, über der Verbraucher informiert werden muss.
Anbieterwechsel innerhalb eines Tages
Besser gesellt sind Telefonkunden auch, wenn sie den Anbieter wechseln wollen: Die Umstellung auf den neuen Anbieter darf in Zukunft nur noch einen Kalendertag dauern. Steht der Kunde ohne Anschluss da, muss das Unternehmen dafür sorgen, dass der Kunde weitertelefonieren kann. Nimmt ein Telefonkunde seine alte Telefonnummer zum neuen Anbieter mit, darf diese ebenfalls höchstens einen Tag lang nicht erreichbar sein. Handynummern dürfen außerdem auch dann zum neuen Anbieter mitgenommen werden, wenn der alte Vertrag noch nicht abgelaufen ist.
Mindestvertragslaufzeiten beginnen nicht neu
Voran geht es mit den Verbraucherrechten in Sachen Telefonie auch beim Umzug: &; Telefonanbieter dürfen die Mindestvertragslaufzeit nicht neu beginnen lassen. Stattdessen muss der Anschluss in der neuen Wohnung zu den bisherigen Konditionen und mit der schon begonnenen Laufzeit weitergeführt werden. Kann der Anbieter den Service am neuen Wohnort nicht anbieten, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.
Umzug: Die Rufnummer darf mit
Besser gestellt sind Verbraucher künftig auch, wenn es um die Beibehaltung der Rufnummer nach einem Wechsel des Festnetz-Telefonanbieters geht: In Zukunft gibt es einen Rechtsanspruch auf Beibehaltung der alten Rufnummer. Der neue § 46 Absatz 2 des TKG soll verhindern, dass Kunden aus Sorge vor dem Verlust der alten Rufnummer von einem Anbieterwechsel absehen. Allerdings: Dies gilt nur bei einem echten Anbieterwechsel, nicht bei einem bloßen Vertragswechsel ohne Wechsel des Anbieters.
Noch mehr Verbraucherrechte
Die Volksvertreter beschlossen aber noch eine Reihe weiterer Regelungen, über die sich Telefonkunden freuen dürfen: So muss bei Call-by-Call-Gesprächen dem Gespräch eine Preisansage vorangehen. Call-by-Call-Gespräche finden dann statt, wenn ein Kunde einen Anbieter per Vor-Vorwahl wählt. Außerdem darf die Bundesnetzagentur überprüfen, ob die von Anbietern gepriesenen Geschwindigkeiten schneller Internetanschlüsse auch tatsächlich einhalten.
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Zu viel Salz in Mikrowellen-Menüs
Hersteller ignorieren Gesundheitsempfehlungen
Fertiggerichte für die Mikrowelle enthalten immer noch zu viel Salz: Das hat die Verbraucherzentrale NRW erneut in einer Stichprobe Grünkohl, Gulasch oder Geschnetzeltem festgestellt. Im Schnitt liefert eine Portion mit mehr als vier Gramm bereits zwei Drit¬tel der täglich empfohlenen Salzmenge (sechs Gramm) für Erwach¬sene. ?Der Salzanteil in den zubereiteten Mahlzeiten für die schnelle Küche ist im Vergleich zu unserer letzten Untersuchung im Oktober 2010 immer noch gesundheitlich bedenklich. Viele Hersteller ignorie¬ren die Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung und haben die Salzmenge in ihren Gerichten sogar noch erhöht", erklärt die Verbraucherzentrale NRW: ?Wer regelmäßig ein fix und fertiges Gericht aus der Mikrowelle verzehrt, hat mit einer Portion oft schon die gesamte Tagesdosis von sechs Gramm intus". Ein hoher Konsum von Kochsalz sei jedoch Gift für den Blutdruck und erhöhe das Risiko gefährlicher Herz- und Kreislauferkrankungen.
Untersucht wurden die Kalorien- und Nährwerte auf den Verpackun-gen von 117 Tellergerichten (81 Fertigmenüs, 23 Konserven, 13 Tief-kühlgerichte) von deftiger Hausmannskost bis hin zu Light-Menüs. Bei fast allen Mahlzeiten für die Mikrowelle (98 Prozent) war ? sofern angegeben ? im Verhältnis zur empfohlenen Tagesmenge für eine Hauptmahlzeit zu viel Salz in Suppe und Soße. Erkennen konnten dies die Kunden selten: Kaum ein Produkt nannte den Salzgehalt der Ein-Portionen-Packung. 107 Menüs warteten immerhin mit dem Nat-riumwert auf, der ? erst mit dem Faktor 2,54 multipliziert ? kundigen Konsumenten &; den wahren Salzgehalt verriet. Bei zehn Fertiggerich-ten fehlten die aufschlussreichen Nährwertangaben komplett.
Bereits vor anderthalb Jahren hatte die Verbraucherzentrale NRW die Salzmenge in 103 Menüschalen für die Mikrowelle genauer unter die Lupe genommen: Auch damals war der Gehalt der Küchenwürze in den Fertigspeisen mit ebenfalls 98 Prozent zu hoch. Trotz Gesund-heitsbedenken streuen Hersteller weiterhin ungerührt reichlich Salz in ihre Fertiggerichte.
Fertiggerichte werden von Konsumenten nicht nur wegen ihrer Rezeptur, sondern in erster Linie auch mit Blick auf den Kalorienge¬halt ausgewählt. In punkto Salzmenge oftmals eine fatale Entschei¬dung: Denn in Relation waren die Kalorienangaben bei der deftigen Hausmannskost im aktuellen Test eher niedrig, die Salzwerte hin-gegen viel zu hoch: bei 99 von 107 Mikrowellen-Menüs weit mehr als das Doppelte. Bei 25 Gerichten übertraf der genannte Salz- den Brennwert sogar um das Fünffache.
Um sich beim Kauf von verarbeiteten Lebensmitteln nicht von fehlen-den oder überbetonten Produkteigenschaften leiten zu lassen, sollten Verbraucher verstärkt auf den angegebenen Natriumwert auf den Verpackungen achten und dann zum Taschenerchner greifen: Denn die Salzmenge ist stets 2,5-mal höher als der angegebene Natrium-gehalt. Fertiggerichte ohne Angaben lässt man besser gleich im Supermarktregal links liegen. Insgesamt sollten pro Tag von einem Erwachsenen nicht mehr als sechs Gramm Kochsalz konsumiert werden.
Erst ab Ende 2016 muss innerhalb der Europäischen Union ? also auch in Deutschland ? die Salzmenge bei verarbeiteten Lebensmit¬teln pro hundert Gramm und pro Portion auf der Verpackung verbind¬lich angegeben werden. ?Zu spät?, mahnt die Verbraucherzentrale NRW: ?Im Hinblick auf die gesundheitlichen Risiken von allzu hohem Salzkonsum muss die Produktinformation auf den Packungen sofort verbessert und vor allem transparent für Kunden werden."
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